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Eilig
§ 694 ZPO
14 Tage Frist

Mahnbescheid bekommen — was tun?

Ein gelber Briefumschlag vom Amtsgericht. Darin: der Mahnbescheid. Du hast jetzt exakt 14 Tage Zeit, Widerspruch einzulegen — sonst wird es teuer. Hier ist die komplette Anleitung.

14 Tage. Zähl rückwärts.

Die Frist startet am Tag nach der Zustellung. Samstage zählen mit, Sonn- und Feiertage schieben das Fristende um einen Werktag nach hinten (§ 222 ZPO i. V. m. § 193 BGB). Zustelltag ≠ Datum auf dem Mahnbescheid — es ist der Tag, an dem DU den Umschlag bekommen hast. Behalte den Umschlag mit dem gelben Aufkleber (Zustellungsurkunde) auf jeden Fall.

Zuerst: ruhig durchatmen und prüfen

Ein Mahnbescheid ist ein automatischer Gerichts-Vorgang — kein Urteil. Das Gericht hat die Forderung nicht inhaltlich geprüft. Wenn du widersprichst, muss der Gläubiger KLAGEN und dann beweisen, dass die Forderung berechtigt ist. Das machen viele nicht (zu teuer, zu riskant).

Forderung erkennen?

Kennst du den Gläubiger? Hast du die Rechnung tatsächlich bezahlt? Oder ist das eine alte Sache, die längst bezahlt/erledigt ist?

Betrag stimmt?

Hauptforderung + Zinsen + Inkassogebühren + Gerichtskosten. Oft sind Zinsen falsch berechnet oder Inkasso-Gebühren überhöht.

Verjährt?

Regelverjährung 3 Jahre (§ 195 BGB). Wenn die Forderung älter ist und kein Titel bestand, kannst du Einrede der Verjährung erheben.

Identität stimmt?

Wird DEIN Name genannt? Alte Adresse? Fremde Person mit ähnlichem Namen? Bei Unstimmigkeiten: klarer Fall für Widerspruch.

So widersprichst du

  1. 1

    Widerspruchs-Formular ausfüllen

    Dem Mahnbescheid liegt ein Formular „Widerspruch“ bei. Häkchen setzen bei „Ich widerspreche dem Anspruch“, Namen + Aktenzeichen ausfüllen, UNTERSCHREIBEN, Datum drauf.

  2. 2

    Einwerfen beim Amtsgericht

    Per Einschreiben oder persönlich bei dem Amtsgericht, das auf dem Mahnbescheid steht. ACHTUNG: Eingang bis spätestens am 14. Tag, nicht Poststempel. Bei E-Mail geht's nicht — schriftlich + Unterschrift nötig.

  3. 3

    Begründung: nicht nötig (aber hilft)

    Der Widerspruch muss NICHT begründet sein — ein einfaches „Ich widerspreche der gesamten Forderung“ reicht. Bei offensichtlicher Verjährung oder Identitäts-Verwechslung ist eine kurze Begründung aber sinnvoll (hält den Gläubiger vom Klagen ab).

  4. 4

    Kopie behalten!

    Kopie des unterschriebenen Widerspruchs + Einschreiben-Beleg aufheben. Als Nachweis im Streitfall.

Muster: Widerspruchs-Begründung (optional)

Wenn du begründen willst, sind das die drei häufigsten Fälle:

a) Einrede der Verjährung

Ich widerspreche dem Mahnbescheid in vollem Umfang.

Die im Mahnbescheid genannte Forderung ist nach § 195 BGB verjährt.
Die 3-jährige Regelverjährungsfrist begann am 31.12.[Jahr der
Rechnung] zu laufen und endete am 31.12.[3 Jahre später]. Ein
Zinslauf oder eine sonstige verjährungshemmende Handlung ist mir
nicht bekannt und vom Antragsteller nicht belegt.

Ich erhebe hiermit ausdrücklich die Einrede der Verjährung.

b) Forderung bestritten (Standard)

Ich widerspreche dem Mahnbescheid in vollem Umfang.

Die Forderung besteht aus den folgenden Gründen nicht:
 - [Beispiel: Der behauptete Vertrag kam nicht zustande.]
 - [Beispiel: Die Rechnung wurde bereits am TT.MM.JJJJ bezahlt.]
 - [Beispiel: Die Dienstleistung wurde nicht erbracht.]

Ich bitte um Klageerhebung im streitigen Verfahren, damit der
Antragsteller seine Forderung beweisen kann.

c) Teilwiderspruch (nur ein Teil der Forderung)

Ich widerspreche dem Mahnbescheid teilweise:

 - Hauptforderung: [akzeptiert / bestritten]
 - Zinsen: werden bestritten, Zinssatz und Zeitpunkt sind nicht
   nachgewiesen.
 - Inkassogebühren in Höhe von EUR ____ werden bestritten, soweit
   sie die zulässige Geschäftsgebühr (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
   übersteigen.
 - Mahngebühren sind gemäß BGH-Urteil nur in tatsächlicher Höhe der
   Portokosten geschuldet.

Was passiert nach dem Widerspruch?

  1. 1.Das Mahngericht benachrichtigt den Gläubiger. Dieser muss entscheiden, ob er klagen will.
  2. 2.Gläubiger zahlt Klage-Gebühr (normalerweise 1,0 Gebühr). Abgabe ans Streitgericht. Dauer: 4 – 16 Wochen.
  3. 3.Im streitigen Verfahren muss der Gläubiger beweisen, dass die Forderung besteht. Bei Verjährung/Unklarheiten: Klage abgewiesen.
  4. 4.Viele Gläubiger klagen nicht, weil es sich bei kleinen Forderungen nicht lohnt. Dann war dein Widerspruch ein voller Erfolg.

Frist verpasst? Vollstreckungsbescheid!

Wenn du nicht innerhalb der 14 Tage widersprichst, darf der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen (§ 699 ZPO). Den bekommst du wieder per gelbem Brief — mit weiteren 14 Tagen Einspruchsfrist (§ 700 ZPO).

Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid funktioniert genauso wie der Widerspruch gegen den Mahnbescheid — gleicher Mechanismus. Nicht aufgeben, auch diese zweite Frist nutzen.

Wenn beide Fristen verstreichen: Der Vollstreckungsbescheid wird zum rechtskräftigen Titel. Gläubiger kann 30 Jahre lang vollstrecken (§ 197 BGB). Aber: Du kannst weiterhin Einrede der Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) erheben, wenn die Forderung bereits bezahlt ist oder verjährt wird.

Häufige Fragen

Was kostet ein Widerspruch?
Gar nichts. Der Widerspruch selbst ist gebührenfrei. Nur wenn es zur streitigen Klage kommt und du verlierst, trägst du die Kosten (Gerichtsgebühren + ggf. Anwaltsgebühren des Gläubigers).
Muss ich einen Anwalt einschalten?
Nein. Widerspruch kannst du selbst per Formular einlegen. Bei der anschließenden Klage vor dem Amtsgericht (bis 5.000 € Streitwert) besteht kein Anwaltszwang. Bei höheren Streitwerten vor dem Landgericht schon.
Kann ich den Widerspruch später zurücknehmen?
Ja, jederzeit. Aber überleg es dir gut — nach Rücknahme droht wieder der Vollstreckungsbescheid.
Was, wenn ich in Urlaub war und den Brief nicht gesehen habe?
Die Zustellfrist läuft trotzdem, sobald der Brief in deinen Briefkasten kam. ABER: In Härtefällen kannst du einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO) stellen — wenn du objektiv ohne Verschulden die Frist verpasst hast (z. B. Krankenhaus).
Kann ich per E-Mail widersprechen?
Nein — klassisch nur Papier mit Unterschrift. Ausnahme: beA/EGVP für Rechtsanwälte, oder qualifizierte elektronische Signatur (QES). Für normale Bürger: Brief.
Was ist, wenn die Forderung tatsächlich berechtigt ist?
Dann: nicht unbedingt widersprechen, sondern direkt mit dem Gläubiger eine Zahlung oder Ratenvereinbarung verhandeln. Ein Widerspruch löst die Forderung nicht auf — er schiebt sie nur auf. Lieber gleich regulieren.

Mehr als nur Widerspruch

Nach dem Widerspruch kommt oft die Ratenverhandlung. Liberix hilft dir mit unserer Tilgungsplan-Engine — faire Raten berechnen, an Gläubiger versenden, Fortschritt verfolgen.

Kein Rechtsrat. Die Muster-Texte sind redaktionelle Vorschläge und passen nicht auf jeden Einzelfall. Bei komplexer Rechtslage oder hohen Beträgen: Rechtsanwalt oder Verbraucherzentrale / Schuldnerberatung konsultieren. Stand 24.04.2026.