Pfändungsfreigrenze 2026 — was dir auf jeden Fall bleibt
Pfändungstabelle 2025/26: Der Grundfreibetrag liegt bei 1.559,99 € netto. Dazu Erhöhungen pro Unterhaltspflicht. Wir erklären, wie die Tabelle gelesen wird und welche Einkommens-Anteile komplett unpfändbar sind.
„Ab morgen wird mein Lohn gepfändet.“ — ein Satz, der panisch macht. Dabei verbleibt selbst im Pfändungsfall so viel Einkommen, dass der Grundbedarf gedeckt ist. Das deutsche Pfändungsrecht schützt das Existenzminimum konsequent. Hier erfährst du, wie die Pfändungstabelle funktioniert, welche Einkommensanteile komplett unpfändbar sind und was du bei Härten tun kannst.
Was ist die Pfändungsfreigrenze?
Die Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO ist die Summe, die ein Gläubiger bei einer Lohnpfändung mindestens beim Schuldner lassen muss. Damit soll sichergestellt werden, dass auch im Pfändungsfall das Existenzminimum gedeckt ist — Grundnahrungsmittel, Miete, Energie, Kleidung.
Seit dem 01.07.2025 gilt ein Grundfreibetrag von 1.559,99 € netto für Alleinstehende ohne Unterhaltspflicht. Die Höhe wird jedes Jahr zum 01.07. an die Entwicklung des steuerlichen Existenzminimums angepasst (Gesetzesgrundlage: § 850c Abs. 4 ZPO).
Die Pfändungstabelle — so liest du sie
Die Pfändungstabelle ist als PDF bei allen Bundesländern einsehbar. Grob:
- Netto-Einkommen bis 1.559,99 €: 0 € pfändbar.
- Zwischen 1.560 € und 5.180 €: nach Staffelung pfändbar, ca. 70–90 % des Mehrbetrags.
- Über 5.180 €: vollständig pfändbar, es sei denn persönlicher Härtefall.
- Pro unterhaltsberechtigter Person: ca. 587 € zusätzlich freigestellt (ebenfalls mit Staffelung).
Entscheidend ist die tatsächliche Unterhaltsverpflichtung — nicht die familiäre Situation. Kinder, Ehepartner:in ohne eigenes Einkommen oder im Haushalt lebende Verwandte können mitzählen. Die Bewilligung erfolgt durch das Vollstreckungsgericht.
Welche Einkommen sind komplett unpfändbar?
§ 850a ZPO listet Einkommens-Bestandteile auf, die NICHT gepfändet werden dürfen:
- Erziehungsgeld, Kindergeld, Bundeselterngeld, Mutterschaftsgeld.
- Pflegezulagen nach § 35 SGB XI, Blindengeld nach LandesG.
- Grundrente nach BVG, Hilfe zum Lebensunterhalt, Bürgergeld.
- Zuwendungen für besondere Anlässe bis zu bestimmter Höhe.
- Hälfte der Sonntags-/Feiertags- und Nachtzuschläge (wenn nicht nur Tarif).
- 50 % des Urlaubsgelds und Weihnachtsgelds bis 500 €.
- Aufwandsentschädigungen, die nicht Lohnbestandteil sind.
Was ist der Unterschied zwischen Lohn- und Kontopfändung?
Bei der Lohnpfändung führt der Arbeitgeber den pfändbaren Anteil direkt ab — du bekommst nur den unpfändbaren Teil ausgezahlt. Die Pfändungsfreigrenzen gelten also schon beim Arbeitgeber.
Bei der Kontopfändung wird dein Konto-Guthaben erfasst. Ohne P-Konto: Sperrung, bis ein Antrag auf Freigabe gestellt wurde. MIT P-Konto: automatische Freigabe bis zum Grundfreibetrag.
Wird dein Lohn schon bei der Überweisung gepfändet, landet auf dem P-Konto nur der Rest — dieser Rest genießt dann NICHT zusätzlich den P-Konto-Schutz, sondern ist bereits als Netto-Betrag anzusehen. Für Fragen: § 850k Abs. 2 ZPO.
Erhöhung beantragen: Härtefall
Wer besondere Belastungen hat, kann beim Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) einen Antrag auf Erhöhung des pfändungsfreien Anteils nach § 850f Abs. 1 ZPO stellen. Typische Gründe:
- Chronische Krankheit mit hohen Medikamenten-Zuzahlungen.
- Behinderung, Mehrbedarf für Mobilität oder Pflege.
- Geburt / Kleinkind (Windeln, Nahrung, Medizin).
- Hoher pfichtgebundener Mietanteil in Ballungsraum.
- Alleinerziehung mit Betreuungs-Mehrkosten.
Der Antrag ist formlos möglich, sollte aber mit Belegen versehen werden. Das Gericht entscheidet innerhalb weniger Wochen. In der Zwischenzeit gilt die normale Tabelle.
Zusammenfassung
- Grundfreibetrag 2025/26: 1.559,99 € netto pro Monat.
- Erhöhung pro Unterhaltspflicht ca. 587 €.
- Komplett unpfändbar: Kindergeld, Elterngeld, Zuschläge, Pflegegeld.
- Lohn = Arbeitgeber führt ab. Konto = P-Konto beantragen!
- Bei Härten: Antrag § 850f ZPO beim Amtsgericht.
Mehr zum Pfändungsrechner und zur konkreten Berechnung deines Freibetrags findest du auf unserer Kalkulator-Seite. Dort kannst du verschiedene Szenarien durchspielen und siehst in Echtzeit, wieviel dir verbleibt.
Häufige Fragen
Muss ich dem Arbeitgeber die Pfändung melden?
Nein, das macht das Gericht. Der Arbeitgeber bekommt den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss direkt zugestellt. Du solltest aber proaktiv mit der Personalabteilung sprechen — Diskretion läuft meist besser mit Kooperation als mit Überraschung.
Gilt die Pfändungsgrenze auch bei Rente?
Ja. Die Rente wird wie Arbeitseinkommen behandelt (§ 850 Abs. 2 ZPO). Grundrente und Hilfe zum Lebensunterhalt bleiben zusätzlich unpfändbar.
Zählt Kurzarbeitergeld zum pfändbaren Einkommen?
Ja, KuG ist wie Lohn pfändbar. Der 30-Euro-Freibetrag des Arbeitgebers nach § 850b Nr. 2 ZPO kommt nur selten zum Tragen.
Was passiert bei mehreren Pfändungen?
Gläubiger ranken sich nach Prioritätsprinzip (Datum des Pfändungsbeschlusses). Solange ein Gläubiger noch nicht vollständig befriedigt ist, kommt der nächste nicht zum Zug. Mehrere gleichzeitig = keine Aufteilung, sondern chronologische Abarbeitung.